Was genau ist „Allemansrätten“, das schwedische Konzept der Bewegungsfreiheit? In Schweden geht man gemeinhin davon aus, dass man frei Pilze sammeln, spazieren gehen, in den Bergen wandern oder in Seen schwimmen darf. Aber darf man das auch jederzeit und überall tun, wo man will?
Allemansrätten gewährt Ihnen ein einzigartiges Recht auf Zugang zur schwedischen Natur, sogar auf Privatgrundstücken. Dieses Konzept gibt es zwar auch in anderen Ländern, aber es ist nicht so weit verbreitet oder so freizügig wie in Schweden. Hier ist es zwar durch die Verfassung geschützt, aber viele andere Gesetze regeln, was man tun darf und was nicht. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass man sich frei in der Natur bewegen darf, sofern man sie respektiert und weder Tiere noch andere Besucher stört. Gleichzeitig gibt es andere Gesetze, die Pflichten und manchmal auch Verbote vorschreiben.
Dank des Rechts auf freie Bewegung haben Sie in Schweden die Möglichkeit, sich in der freien Natur ausgiebig zu erholen. Seit der Pandemie wagen sich immer mehr Menschen in die freie Natur, was in einigen Gebieten zu Überfüllung und in anderen zu Vermüllung führt. Wenn mehr Menschen über Allemansrätten Bescheid wüssten, wäre es für Sie und andere einfacher, das Richtige zu tun. Es gibt zahlreiche freiwillige Outdoor-Organisationen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, durch ihre organisierten Aktivitäten das Wissen über die Freiheit des Wanderns zu verbreiten.
„Die schwedischen Outdoor-Organisationen tragen zu einem nachhaltigeren Leben in der Natur bei, indem sie das Bewusstsein für die Freiheit des Wanderns stärken.“
Die wichtigste Regel ist, dass man sich in der Natur aufhalten darf, auch auf Privatgrundstücken, solange man Rücksicht auf Tiere, Natur und andere Menschen nimmt. Damit und mit etwas gesundem Menschenverstand kommt man weit.
Allerdings ist es nicht so einfach, wenn Sie draußen sind und Ihr Naturerlebnis beginnen wollen. In manchen Jahreszeiten sind die Natur und die Tierwelt besonders gefährdet, und Sie müssen besonders vorsichtig sein. Wenn Sie sich in geschützten Naturgebieten wie einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet aufhalten wollen, gelten ganz andere Regeln, die je nach Ort, Gruppengröße und Art der Aktivität variieren können.
„Als Faustregel gilt: Informieren Sie sich immer darüber, was für den Ort gilt, den Sie besuchen wollen, und welche Regeln zu diesem Zeitpunkt gelten.“
Die Schwedische Umweltschutzbehörde hat auf seiner Website wertvolle Informationen über das Recht auf öffentlichen Zugang (allemansrätten) zusammengestellt. Außerdem finden Sie auf den Websites der Gemeinden Einzelheiten zu den für ihr Gebiet geltenden Vorschriften, den so genannten lokalen Vorschriften.
Erkundigen Sie sich immer, ob es an dem Ort, an dem Sie Ihre Aktivitäten ausüben wollen, besondere Vorschriften gibt. In Nationalparks und Naturschutzgebieten gelten ganz andere Regeln, die sich von Ort zu Ort unterscheiden können.
Im Rahmen der Freizügigkeit können Sie sowohl in der Natur als auch auf Privatwegen Rad fahren. Vermeiden Sie es jedoch, in der Nähe von Wohngebäuden, über Plantagen, neu eingesäte Felder oder auf Böden zu fahren, die leicht beschädigt werden können. Wenn der Boden nass ist, müssen Sie unbedingt vorsichtig fahren, um unnötige Schäden zu vermeiden. An Orten, an denen man normalerweise zu Fuß unterwegs ist, wie z. B. auf Jogging- und Wanderwegen, sollten Radfahrer den Fußgängern immer Vorfahrt gewähren. Denken Sie daran, dass E-Bikes nicht unter das Jedermannsrecht fallen und daher in der Natur nicht so genutzt werden dürfen wie normale Fahrräder.
Ein Feuer zu machen ist gemütlich, kann aber auch riskant sein. Achten Sie darauf, dass der Ort des Feuers sicher ist, damit es sich nicht ausbreitet und die Natur nicht beeinträchtigt. Vermeiden Sie Felsen, Geröll, Moos oder Torf zum Feuermachen. Verwenden Sie am besten Campingkocher oder ausgewiesene Feuerstellen. Sie können Tannenzapfen oder herabgefallene Äste als Brennmaterial sammeln, aber niemals von einem lebenden Baum nehmen. Wenn Sie mit dem Feuer fertig sind, sorgen Sie bitte dafür, dass es vollständig abgelöscht wird. Am sichersten ist es, wenn Sie Wasser über die Glut gießen. Bei außergewöhnlich hoher Waldbrandgefahr kann es zu Feuerverboten kommen.
„Denken Sie daran, Ihre Abfälle mit nach Hause zu nehmen und keine Lebensmittel in der Natur zu entsorgen, um das Risiko der Verbreitung von Krankheiten zu verringern“
Sie dürfen Wildblumen, Beeren und Pilze pflücken, mit Ausnahme der geschützten oder bestimmter Pflanzen, für die Sie die Erlaubnis des Landbesitzers benötigen. Welche das sind? Nun, das ist ziemlich kompliziert! Das schwedische Strafrecht regelt, für welche Pflanzen Sie die Erlaubnis des Grundstückseigentümers benötigen.
Schutz bedeutet in der Regel, dass eine Pflanzen- oder Tierart vollständig geschützt ist - es ist nicht erlaubt, Exemplare dieser Art zu pflücken, zu fangen, zu töten oder auf andere Weise zu sammeln oder zu schädigen. Einige geschützte Pflanzen dürfen überhaupt nicht gepflückt werden, andere dürfen gepflückt, aber nicht an den Wurzeln ausgegraben werden, und einige dürfen nicht zum Verkauf gepflückt werden. Weitere Informationen über geschützte Arten finden Sie unter naturvardsverket.se.
Im Rahmen der Freizügigkeit ist es erlaubt, einige Tage lang am selben Ort zu zelten. Achten Sie darauf, dass Ihr Zelt auf festem Boden und in angemessener Entfernung von Wohngebäuden aufgestellt wird. Wenn Sie als größere Gruppe zelten wollen, müssen Sie zunächst die Erlaubnis des Grundstückseigentümers einholen. In Nationalparks und Naturschutzgebieten ist das Zelten in der Regel verboten oder nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Informationstafeln vor Ort geben in der Regel Aufschluss über die Vorschriften. Denken Sie daran: Hinterlassen Sie nur Fußabdrücke.
„Nur Fußspuren hinterlassen“
Sie können fast überall in Schweden wandern oder Ski fahren, aber es gibt auch Ausnahmen. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, sich auf fremdem Grund und Boden aufzuhalten oder durch Plantagen zu gehen. Wenn der Boden jedoch hart gefroren und mit Schnee bedeckt ist und keine Pflanzen im Boden sind, die beschädigt werden könnten, steht dem Wandern oder Skifahren auf landwirtschaftlichen Flächen nichts im Wege, solange Sie dabei verantwortungsvoll vorgehen. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit dem Grundstückseigentümer!
Für Golfplätze gilt das Recht auf freie Bewegung nicht, da sie als Einrichtungen gelten. Das Überqueren eines Golfplatzes, um einem Wanderweg oder einem Waldpfad zu folgen, ist jedoch erlaubt - achten Sie nur auf die weißen Bälle!